Reizthema: Kurzzeitpflege

Auch Pflegende brauchen Urlaub?!

*Foto: Shutterstock *Foto: Shutterstock

Ferienzeit, Urlaubszeit, Ausspannen, neue Eindrücke sammeln, andere Menschen kennen lernen. Gedanken, die den Adrenalinspiegel steigen lassen, wenn der Abreisetag näher kommt.

 

Urlaub ‑ Für Angehörige, Freunde, Nachbarn, die pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung versorgen, pflegen und nachbar-schaftlich sozial betreuen, oft ein Fremdwort.

 

Nach der Verabschiedung des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) besteht aber jetzt die Möglichkeit, unter folgenden Voraussetzungen Zuschüsse zu der Finanzierung von Fremdleistungen in Abwesenheit der Pflegeperson zu erhalten:

  • Vorliegen einer Pflegestufe,
  • Antragstellung an die Kasse,
  • Nachweis der Sicherstellung der Pflege in Abwesenheit,
  • Bewilligung der Leistung durch die Kasse.

 

Die Leistungen zur Sicherstellung können erbracht werden durch:

  • vorübergehende stationäre Versorgung (Kurzzeitpflege),
  • teilstationäre Unterbringung (Tagespflege),
  • Ersatzpflegepersonen,
  • eine Ersatzpflegeorganisation.

 

Die Leistungen werden für maximal 28 Tage erbracht. Die Höhe der Zahlungen der Kasse richten sich nach der Art der zu erbringenden Leistungen. Bei Deckungslücken wird der Restbetrag unter bestimmten Voraussetzungen durch die Abteilung Heimpflege der Sozialämter der Stadt Köln übernommen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkassen, Beihilfestellen o. ä. Sie können sich aber auch an unser Büro wenden; wir sind Ihnen gern behilflich.

 

Dieter Jahn

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Zur Kurzzeitpflege oder der so genannten "Verhinderungspflege" klicken Sie hier oder hier.

 

*Einen aktuelleren Kurzartikel zum "Urlaub von der Pflege" finden Sie z. B. auf curado-Homepage, von der auch das Foto stammt.

 

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