Auch hier helfen wir

Zeitlich begrenzte Pflege nach Krankenhausaufenthalt

Fallbeispiel: „ein Armbruch"

 

Das kann natürlich jedem von uns passieren. Egal in welchem Alter oder Allgemeinzustand!! Nach einem komplizierten Armbruch werden Sie mit Gipsverband aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen. Wenn keine pflegenden Angehörigen im Hause sind oder Angehörige berufsmäßig verhindert sind, ist Hilfe von außerhalb gefragt. Sie benötigen vorübergehend Hilfe beim Waschen, Anziehen, Einkaufen und der Essenszubereitung.

 

Folgende Probleme können nun auftauchen:

 

a)   Wenn keine medizinischen Leistungen erbracht werden, wie z. B. Wundversorgung, Spritze  etc., lehnen die meisten großen Krankenkassen die Kostenübernahme der zeitlich  begrenzten Grundpflege ab.  Nur Mitglieder der AOK bekommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, für  krankenhäusliche Nachsorge einen bestimmten Stundensatz erstattet.

 

b)   Nicht alle professionellen Krankenpflegedienste übernehmen in diesem Fall hauswirtschaftliche und grundpflegerische Aufgaben.

 

c)   Pflegestufe steht ihnen in diesem Fall nicht zu.

 

Und hier zitieren wir die Sozialstation des Heilig‑Geist‑Krankenhauses:

 

„Wohl dem, der Mitglied im Krankenpflegeverein Pesch ist!!!"

Denn den Mitgliedern, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und sich noch nicht selbständig versorgen können, stellen wir die Leistungen der Familienhelferinnen und Zivis gegen einen geringen Kostenbeitrag zur Verfügung. Hilfreich ist in diesem Fall, dass Sie über die Sozialstation noch während ihres Krankenhausaufenthaltes Kontakt mit uns aufnehmen. Damit wird eine effektive Pflegeüberleitung gesichert. Wir können im Voraus nötige Pflegehilfsmittel bereitstellen und den Einsatz der Familienhelferinnen festlegen.

 

Für unsere gesamten Hilfeleistungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.

 

Wir helfen Ihnen so getreu unserem Motto


„schnell, kompetent und unbürokratisch“.

 

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Lesen Sie zur Problematik der Krankenhausentlassung auch diesen Artikel.

 

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