Pflegereform 2008
Seit dem 1. Juli 2008 ist die neue Pflegereform in Kraft. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie kurz zusammengefasst. Wenn Sie zu den einzelnen Punkten Fragen haben, können Sie sich gerne in unserem Büro informieren. Dort steht Ihnen zusätzliches Prospektmaterial zur Verfügung.

Stärkung der individuellen ambulanten Versorgung
- Pflegestützpunkte ab 01.01.2009 in Einrichtungen der Stadt und Kreisver-waltungen
- Rechtsanspruch auf individuelle 1/2jährliche Beratung
- Betrifft alle Pflegestufen, auch Pflegestufe 0 (d. h. Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind).
Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
- Anspruch auf unbezahlte, sozial versicherte Freistellung von der Arbeit für pflegende Angehörige (bis zu 6 Monaten, bei Arbeitgebern mit mind. 15 Beschäftigten)
- Anspruch auf kurzfristige Freistellung bis 10 Arbeitstage im Akutfall (z.B. Organisation von bedarfsgerechter Pflege)

Höhere Pflegeleistungen - Leistungserweiterung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Erhöhung von 460 € jährlich auf 100,00 € monatlich (= 1200 € Grundbetrag jährlich) bzw. 200,00 € monatlich (= 2400 € jährlich) bei erhöhtem allgemeinen Betreuungsaufwand
Ausbau der Qualitätssicherung
Ab 2011 werden zugelassene Pflegedienste einmal jährlich vom MDK unangemeldet geprüft. Ergebnisse werden verbraucherfreundlich veröffentlicht.
Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
Die Pflegekassen sind verpflichtet, mit Einverständnis des Versicherten das Verfahren einer Reha-Maßnahme unmittelbar in Gang zu setzen.
Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen
Nahtloser Übergang von Krankenhausbehandlung in ambulante Versorgung
Beitragsanpassung
Ab 1. Juli 2008 gilt ein neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 1,95 % (bisher 1,7 %) des Bruttolohns, für kinderlose Erwachsene über 23 Jahre gelten weiterhin 0,25 % Aufschlag.

Wichtig! Zusätzliche Förderung der Tagespflege!
Eine ganz wichtige Neuerung ist, dass man z. B. bei voller Ausschöpfung des Pflegegeldes in Pflegestufe 1 (215 €) noch zusätzlich Geld (210 € ) für die Tagespflege bekommt.
Im Klartext heißt dies, dass der zu Pflegende von diesem Geld einmal in der Woche in einer Tageseinrichtung betreut werden kann. Dieses Angebot sollten pflegende Angehörige unbedingt nutzen! Denn ein Tag „Urlaub von der Pflege" ist gut für Körper und Seele; man kann seinen Hobbys unbeschwert nachgehen oder soziale Kontakte pflegen und somit Kraft für die Pflege tanken.